Brandschutz

In Brandschutzkonzepten sind alle Grundsätze hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes eines Gebäudes erarbeitet. Unter Angabe der Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel Nutzung, Größe des Gebäudes usw. können somit bauliche-, organisatorische- und abwehrende brandschutztechnische Aspekte entwickelt werden. Weitere Bestandteile von Brandschutzkonzepten sind Nachweise über Prüfungen von Anlagen, Dokumentationen sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Erstellen und aktualisieren von Brandschutznachweisen
  • Erstellen und aktualisieren von Brandschutzordnungen Teile A, B und C
  • Erstellen und überarbeiten von Brandschutzkonzepten
  • Erstellen und aktualisieren von Flucht- und Rettungswegplanungen.
  • Erstellen und aktualisieren von Feuerwehrplänen.
  • Ihr Anliegen ist nicht dabei?
    Schreiben Sie uns einfach an!

 

Brandschutznachweis

Eine Teilleistung des Brandschutzkonzeptes stellt der Brandschutznachweis dar. Hierbei wird lediglich der notwendige brandschutztechnische Bereich des Gebäudes analysiert. Hierbei wird der Teil des Gebäudes betrachtet, der für die Planung erforderlich ist. Es werden alle baurechtlichen Belange beachtet, aber auch notwendige Abweichungen begründet und mit Kompensationsmaßnahmen dargestellt.

Feuerwehrwehrpläne

Kommt es zu einem Brandfall, so muss der abwehrende Brandschutz fließend funktionieren. Gerade in großen Gebäuden ist es meist anspruchsvoll, den Brandherd schnell zu entdecken und somit bekämpfen zu können. Unterstützt wird der abwehrende Brandschutz somit durch den vorbeugenden Brandschutz. An Brandmeldeanlagen sind Feuerwehrpläne hinterlegt, welche der Feuerwehr aufzeigen, in welchen Bereichen des Gebäudes ein Gefahrenbereich detektiert wurde. Feuerwehrpläne werden nach DIN 14095 erstellt und beinhalten unter anderem Geschosspläne mit der jeweiligen Rauchmelderauflistung.

Flucht- und Rettungspläne

Fluchtwege ermöglichen Besuchern eines Gebäudes, auch in Stresssituationen den schnellstmöglichen Weg ins Freie zu finden.
Teil A der Brandschutzordnung beinhaltet unter anderem einen Flucht- und Rettungsplan. Er soll den exakten Standort einer Person in einem Gebäude widerspiegeln. Von diesem Standort stellen Flucht- und Rettungspläne zudem den schnellsten Rettungsweg ins Freie dar. Geregelt wieder dies in der DIN ISO 23601. Gern überarbeiten wir Ihre Flucht- und Rettungspläne oder erstellen anhand der baulichen Gegebenheiten eine aktuelle Version.

Brandschutzordnung

Die Brandschutzordnung gibt einen Überblick über den Brandschutz in einem Gebäude. Sie gliedert sich in die Teile A, B und C. Der Teil A gibt besonders für Perosnen die sich nict häufig in dem Gebäude aufhalten Veraltenregeln an die Hand.
Nur wenige Menschen werden in Ihrem Leben mit einem Gebäudebrand in Kontakt kommen. Wie reagieren Sie? Kann man sich vorbereiten? Ja! Die Brandschutzordnung ist genau für die Personen geschaffen, welche sich nur einmal oder auch öfters in einem Gebäude aufhalten. Sie gliedert sich in die Teile A, B und C. Für die aktualität der Brandschutzordnung ist der Betreiber verantwortich. Sie spiegelt genau wieder, welche Maßnahmen von Personen durch zu führen sind, die einen Brand entdecken.