Bedarfsplanung

Die Brandschutz- und Hilfeleistungsgesetze, sowie die Landesrettungsdienstgesetze (RDG), reglementieren die Organisation der Gefahrenabwehr. Sie definieren die Aufgaben der Länder, Landkreise und Kommunen. Ziel der Bedarfsplanung ist die Organisation und Aufstellung von leistungsfähigen Gefahrenabwehreinrichtungen.

Der Bedarfsplan stellt eine solide Basis für ein leistungsstarkes und kosteneffizientes Gefahrenabwehrkonzept dar. Er bietet den verantwortlichen Gremien eine fachlich fundierte Entscheidungsgrundlage. Dabei prüfen wir nicht nur Ihren vorhandenen Bedarfsplan, sondern schreiben diesen auch fort oder entwickeln unter Berücksichtigung aktueller Vorgaben (Gesetze, Verordnungen oder Normen) ein neues Konzept im Bereich abwehrender Brandschutz oder Rettungsdienst.

Unsere Leistungen im Überblick

Qualitätskriterien in der Bedarfsplanung

Sowohl im Bereich der Feuerwehr als auch im Rettungsdienst wird der Begriff Hilfsfrist als ein Qualitätskriterium verwendet. Er beschreibt in der Regel ein Zeitintervall, welches vom Beginn der Gesprächs- und Dispositionszeit in der zuständigen Leitstelle und dem Eintreffen der Einsatzkräfte an der Einsatzstelle aufgespannt wird. Von der Hilfsfrist abzugrenzen ist die Eintreffzeit. Bei diesem Zeitraum bleibt die Gesprächs- und Dispositionszeit in der Leitstelle unberücksichtigt. Lediglich die Ausrück- und Anfahrtszeit wird mit diesem Intervall bemessen. Beide Zeiten stellen dabei einen Kompromiss zwischen einer sofortigen Hilfeleistung und einem dafür verhältnismäßigen Aufwand dar.

Hilfsfrist nach AGBF-Bund-Qualitätskriterium für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten.

Darstellung der Hilfsfrist nach AGBF-Bund (1998): Qualitätskriterien für die Bedarfsplanung von Feuerwehren in Städten; Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren

Eine weitere Planungsgröße stellt der Erreichungsgrad dar. Er gibt prozentual an, in wie vielen Fällen maximal von der vorgegebenen Hilfsfrist/Eintreffzeit und Funktionsstärke abgewichen werden darf. Ein Erreichungsgrad von 100 % ist aufgrund zahlreicher Einflussfaktoren nur schwer realisierbar. Simultan auftretende Einsätze, Verkehrs- und Witterungsbedingungen sowie die Struktur des Versorgungsgebietes spielen dabei eine maßgebliche Rolle. Die Dimensionierung der Hilfsfrist bzw. der Eintreffzeit unterscheidet sich innerhalb der einzelnen Bundesländer stark und ist in den jeweiligen Gesetzen, Erlassen oder Verordnungen der Länder niedergeschrieben. Eine Untersuchung der Hilfsfrist umfasst eine genaue Analyse aller Einsätze in einem festzulegenden Zeitabschnitt. Die Betrachtung und Verwertung von Leitstellenrohdaten und eine anschließende graphische Aufbereitung kann Strukturschwächen im Versorgungsgebiet demaskieren und Ursachen für eventuelle Überschreitungen aufzeigen. In einem weiteren Verlauf können aus dieser Hilfsfristanalyse Lösungen zur Einhaltung des Erreichungsgrades entwickelt werden. Da die Kosten der Feuerwehr/des Rettungsdienstes in direktem Zusammenhang mit der Hilfsfrist bzw. der Eintreffzeit und dem meist vorgegebenen Erreichungsgrad stehen, stellt eine Analyse der Hilfsfrist darüber hinaus eine fachlich fundierte Entscheidungsgrundlage für entsprechende Gremien dar.

Standortplanung und Rettungsmittelvorhaltung

Isochrone zur Ermittlung optimaler Standorte in der Bedarfsplanung

Isochrone zur Ermittlung optimaler Feuerwehr- und Rettungsdienststandorte

Die Standortplanung umfasst eine ausführliche Datenanalyse. Dabei werden nicht nur Eintreffzeiten ausgewertet, sondern eine ganzheitliche Betrachtung des Einsatzgebietes sowie eventuelle Hotspots analysiert. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei der Datenerhebung und nehmen gegebenenfalls eigene Messungen vor. Eine Simulation der Eintreffzeiten hilft uns, die Standorte genau zu analysieren oder potenzielle Standorte zu ermitteln.

Eine Rettungsmittelvorhaltung umfasst die Berechnung und Planung der benötigten Rettungsmittel, hierzu wird im Bereich der Notfallrettung eine risikoabhängige Fahrzeugbemessung durchgeführt. Da die Nachfrage des qualifizierten Krankentransports im tageszeitlichen Verlauf stark schwanken kann, wird hier die benötigte Fahrzeuganzahl durch eine frequenzabhängige Fahrzeugbemessung ermittelt.

Auf Grundlage der Vorhaltestunden von Einsatzfahrzeugen wird unter Berücksichtigung von Regularien wie beispielsweise Gesetze, Verordnungen, Erlasse oder auch Tarifverträge ein für Sie passendes Schichtmodel konzipiert. Unter Hinzuziehung von Daten wie bspw. Feiertage, Fortbildungsstunden und sonstige Ausfalltagen wird die erforderliche Mitarbeiteranzahl ermittelt. Hierdurch ist eine wirtschaftliche Umsetzung garantiert.n
Durch eine Auslastungsanalyse der Mitarbeiter kann darüber hinaus überprüft werden, ob Bereitschaftsdienst oder Arbeitsbereitschaft vorliegt und hierdurch die Grundlage für eine Verlängerung der wöchentlichen Arbeitszeit gegeben ist.

Für Ihre Fragestellungen auf dem Feld der Bedarfsplanung für die Gefahrenabwehr sind wir der richtige Partner. Wir unterstützen Sie entweder dabei oder übernehmen die Ausarbeitung in folgenden Teilleistungen:

  • Analyse des IST-Zuständen
  • Definition von Schutzzielen
  • Entwickeln von SOLL-Zuständen
  • Analyse der Personalverfügbarkeit sowie des Personalbedarfs
  • Fuhrpark- und Fahrzeugkonzepte
  • Untersuchung von Einsatzhäufigkeiten und Einsatzschwerpunkten
  • Grafische und vertextete Aufbereitung aller aufgenommenen Daten