Arbeits- und Gesundheitsschutz

Der Arbeitgeber ist nach §3 des Arbeitsschutzgesetzes dazu verpflichtet, einen geeigneten Arbeitsschutz für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu gewährleisten. Die Ziele des Arbeitsschutzes sind klar zu definieren, regelmäßig auf Wirksamkeit zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. Gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir für Ihr Unternehmen individuelle und maßgeschneiderte Konzepte. Mit unserer umfassenden Erfahrung auf dem Gebiet Arbeits- und Gesundheitsschutz finden wir auch für Ihren Tätigkeitsbereich die richtigen Maßnahmen.

Unsere Leistungen im Überblick:

  • Erstellen und Auswerten von Gefährdungsbeurteilungen
  • Entwicklung von Kompensationsmaßnahmen für Gefährdungen
  • Erstellen von Betriebsanweisungen
  • Arbeitsplatzgestaltungen erstellen und umsetzen
  • Prozessanalyse bestehender Arbeitsschutzsysteme
  • Beurteilung und Verbesserung der Arbeitsplatzergonomie
  • Durchführung von Mitarbeiter- und Führungskräfteschulungen
  • Ihr Anliegen ist nicht dabei?
    Schreiben Sie uns einfach an!

 

Sie benötigen eine Fachkraft für Arbeitssicherheit? Gerne können Sie uns für diese Aufgaben als freiberuflich tätige Fachkräfte für Arbeitssicherheit bestellen. Individuell und ganz nach Ihren Wünschen bieten wir einen ganzheitlichen Service an. Wir übernehmen für Sie komplette Teile oder sogar den gesamten Arbeitsschutz in Ihrem Unternehmen. Hierbei legen wir besonderen Wert auf eine ganzheitliche Betreuung und schauen auch links und rechts entlang der Vorgaben um einen ganzheitlichen Schutz sicherstellen zu können. So können Sie sich voll und ganz auf andere Aufgaben innerhalb Ihres Unternehmens konzentrieren.

Von der Integration erster Arbeitsschutzmaßnahmen bis hin zur Ausarbeitung unterstützen wir Sie in enger Zusammenarbeit mit unserem engagierten und innovativen Team.